Beliefern Sie regelmässig Schweizer Kunden aus dem Ausland und erstellen Rechnungen mit Schweizer Mehrwertsteuer? Benennen Sie einen Fiskalvertreter - wir unterstützen Sie dabei.
Sie sind ein Unternehmen mit Sitz im Ausland und in der Schweiz tätig? Sie beliefern regelmässig Schweizer Kunden und stellen diesen eine Rechnung mit Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) aus? Dann müssen Sie sich in der Schweiz als sogenannter mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmer registrieren lassen.
Je nach Geschäftstätigkeit kann auch eine obligatorische Steuerpflicht begründet werden, was dazu führt, dass Ihr Unternehmen in das Register der Schweizer MWST-Pflichtigen einzutragen ist (Änderung in der MWSTV 1. Januar 2015).
Voraussetzung ist dann die Benennung eines zur Vertretung in der Schweiz niedergelassenen Fiskalvertreters.
Dies übernehmen wir gerne für Sie. Sprechen Sie uns an >
Dank unserer Erfahrung mit verschiedenen Fiskalvertretungen können Sie von unserem Fachwissen direkt profitieren.
Ich freue mich, Sie beim Thema Fiskalvertretung beraten zu dürfen.
DELTAKAP International Tax Consulting
Geschäftsführer, Steuerberater, LL.M. (International Tax Law), CPAA (United Arab Emirates)