Thema: WEgzug aus Deutschland

Es gibt viele Gründe für einen Wegzug und meist erfolgt dieser nicht aus steuerlichen Gründen, sondern hat einen familiären oder wirtschaftlichen Hintergrund. 

Trotzdem spielt das Steuerrecht hier ein große Rolle und es bedarf einer sorgfältigen und vorausschauenden Planung, damit der Wegzug auch steuerlich wirksam erfolgt.

Denn ein Wegzug alleine entbindet den Steuerpflichtigen nicht immer von der weiteren Abgabe von Steuererklärungen

Sind weiterhin steuerliche Anknüpfungspunkte im Inland gegeben, so sind für diese weiterhin Steuerklärungen abzugeben. 

Die Steuerpflicht reduziert sich zwar beim Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht mit dem Welteinkommen auf die rein inländischen Einkünfte, 

gleichwohl sind diese aber im Rahmen einer Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtige(r) zu deklarieren.

Unsere Leistungen

Die Veranlagung im internationalen Umfeld hält einige Besonderheiten bereit, denen wir uns gerne täglich stellen.

  • Deklaration von Steuersachverhalten nach dem Außensteuerrecht
  • Prüfung etwaiger Antragsveranlagungen und Wahrnehmung von Wahlrechten
  • Koordinierung der Einkünfte Verteilung zwischen Wohnsitzstaat und Quellenstaat
  • Ermitteln etwaiger ausländischer Progressionseinkünfte
  • Ermitteln der steuerlichen Vermietungseinkünfte aus einer Deutschen Immobilie
  • Ermittlung etwaiger Betriebstätten Einkünfte
  • Werbungskostenabzug bei Deutschen Arbeitnehmereinkünften und Wohnsitz im Ausland
  • Erstattungsanträge für einbehaltene Kapitalertragsteuer oder sonstige Abzugssteuern

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Ihr Ansprechpartner

Ralf Löbker

DELTAKAP International Tax Consulting
Gründungspartner, Steuerberater / Tax Advisor LL.M. (International Tax Law), CPAA (United Arab Emirates)

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