FIRMENGRÜNDUNG in den VAE
Wir klären AUF!

Die Fülle an Informationen und verlockenden Angeboten für eine Firmengründung in den Arabischen Emiraten ist überwältigend. Um aber eine solide Basis für langfristigen geschäftlichen Erfolg zu legen, ist es wichtig, sich gründlich mit dem Thema auseinanderzusetzen und vor allem über den Gründungsprozess hinaus zu denken. 
Wir klären auf!

Angebote im Internet & Social Media

0% Steuer, in 3-4 Werktagen gegründet, Lifetime VISA Promotion, Bankkonto, etc.

So - oder so ähnlich - werden uns derzeit Firmengründungen in den VAE schmackhaft gemacht. Man verliert förmlich den Überblick vor lauter Angeboten - und wie einfach es doch sein soll.

Diese Informationsflut lässt sich nur schwer für den Laien einordnen oder bewerten. Aber es verwundert auch nicht, denn dieser Bereich ist nicht reguliert. Jeder kann - wenn er Langeweile verspürt - Firmengründungen anbieten. Die Folge ist, dass „an jeder Straßenecke Agents lauern“, die auf Kommissionsbasis Firmengründungen verkaufen. In den sozialen Medien wird die Schlagzahl sogar noch erhöht. Hier wird man förmlich mit Angeboten und Promotions zugespamt.

Doch gerade, wenn es um die Firmengründung geht, und ein Fundament für eine langfristige Geschäftsgrundlage geschaffen werden soll, muss man den Überblick behalten und sich ausreichend informieren. In der Breite wie auch in der Tiefe.

Bei den freien Agents liegt der Fokus der „Anwerbungen“ einzig und allein im reinen Company Set-Up, mit dem Ziel, so schnell wie möglich eine rechtsgültige Firma in einer Freezone zu gründen. Je mehr, desto besser...

Doch was braucht der Kunde eigentlich? Wäre vielleicht eine Mainland Company besser als eine Firma in einer Freezone? Welche Freezone ist die richtige für den Bedarf des Kunden?

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Meist sind die Agents nur für eine einzige Freezone tätig und gründen ihnen auch nur dort eine Firma. Mit Ausstellen der Lizenz ist deren Tätigkeit dann auch vollbracht - und plötzlich folgt der ganzen Hektik eine Ruhe, wie wir sie nur nachts aus der Wüste kennen... 

Doch wie geht es weiter? 
Kann ich mit meiner Freezone Company bspw. Waren ins Mainland verkaufen? 

Aber gehen wir zunächst nochmal einen Schritt zurück. 

Brauche ich denn einfach irgendeine Freezone Company oder sollte die Firma nicht eher auf mein Geschäftsmodell und vor allem auf meine Bedürfnisse zugeschnitten sein? Außerdem sollte ich mir zwingend die Frage stellen, ob mein Business überhaupt mit einer Freezone Company ausgeführt werden kann oder ob es nicht doch gleich einer Mainland Company bedarf. 

Bei einer Freezone stellt sich die Frage, welche der über 100 Freezones die für mich geeignete ist und am besten zu meinem Geschäftsmodell passt.

AlternAtive: FIRMENGRÜNDUNG bei DELTAKAP

Unser Gründungsprozess ist bedarfsorientiert und gliedert sich in 4 Stufen.

STUFE 1 – BEDARFSANALYSE

Das Set-up richtet sich nach dem Geschäftsmodell - nicht umgekehrt.

Erarbeiten Sie mit unserem Berater in einem ersten Schritt die Eckpunkte, welche für die Ausübung Ihrer Geschäftstätigkeit unumgänglich sind und ohne diese Sie den Markteintritt nicht bewerkstelligen können.

  • Verkaufe ich Waren oder Dienstleistung und welche Voraussetzungen oder Zulassungen brauche ich ?
  • Wird die Nähe zum Flughafen benötigt oder brauche ich Hafenanbindung?
  • Ist der Firmenstandort für mich ein Entscheidungskriterium ?
  • Brauche ich ein eigenes Warenhaus oder einfachen Zugang zum Arbeitsmarkt?
  • Welche VISA-Bestimmungen gibt es ? Unterschiede in Mainland vs. Freezone?
  • Verfügt die Freezone über mietbare Büros zur Schaffung der notwendigen Substanz und wie können Mitarbeiter dort hinkommen?
  • Wann brauche ich noch einen Sponsor oder Agent für eine Mainland Company ?
  • Warum ist ein SOLE-Establishment aus Dt. Steuersicht ungeeignet und gefährlich ?
  • Bietet mir die Freezone weitergehende Dienstleistungen, die ich beim Aufbau meines Unternehmens brauchen könnte und Anfangs lieber outsourcen möchte?
  • Ist eine ausreichende Lizensierungsbreite vorhanden oder muss für unterschiedliche Tätigkeiten doppelt Lizenzen lösen um mein Business dort zu betreiben?
  • Bietet der Aktivitätenkatalog der Freezone ausreichende Tiefe damit auch neue oder digitale Geschäftsmodelle umgesetzt werden können?
  • Wie stark oder weniger stark ist die Freezone reguliert? In den VAE ist alles möglich, von gar nicht bis über reguliert (Dt. Bürokratie lässt auch hier manchmal Grüßen).

Zusätzlich sollten sich die Überlegungen nicht nur auf das Zielland fokussieren, denn auch im Heimatland ergeben sich durch die Gründung im Ausland steuerliche Folgen und Meldepflichten.

Und NEIN - Freezone Companies zahlen nicht per se null Prozent (0%) Unternehmensteuer.

Nur sog. Qualifying Freezone Companies kommen in den Genuss des Null-Steuersatzes. Das neue CIT (Corporate Income Tax) hat diesen aber an einige Voraussetzungen geknüpft, z.B. auf das Vorhandensein ausreichender Substanz. Also eines eigenen Büros (physical office) und Mitarbeiter, die ein Gehalt beziehen. Hier würde sich doch mal eine Frage an den Agent anbieten: „Komme ich bei dem vorgeschlagenen Set-up auch in den Genuss des 0% Unternehmensteuersatzes?“

STUFE 2 – MAINLAND ODER SONDIERUNG DER PASSENDEN FREEZONES

Basierend auf dieser individuellen Bedarfsanalyse lässt sich die Entscheidung über die Gründung einer Mainland- oder einer Freezone Company treffen. 

  • Im Falle einer Mainland Gründung begleiten wir Sie bei den weiteren Schritten in der Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei vor Ort. 
  • Bei einer Freezone Gründung beginnen wir mit der Sondierung passender Freezones für Sie - entsprechend den gemeinsam festgelegten Kriterien. 
    Wir beschaffen aktuelle Informationen zu Gründungskosten und holen Angebote ein. 

Sie erhalten von uns einen detaillierten Vergleich von mindestens drei geeigneten Freezones, um Ihnen eine fundierte Auswahlentscheidung zu ermöglichen. 

Gemeinsam ermitteln wir so die Freezone, die am besten zu Ihren Anforderungen passt.

STUFE 3 - GRÜNDUNGSPROZESS

Bei einer Mainland Company müssen z.B. Vertragsgrundlagen wie Satzung oder auch Gesellschaftervereinbarungen erstellt werden, außerdem 

  • Vorlage diverser Ausweisdokumente, evtl. 
  • Beglaubigung, Überbeglaubigung oder Apostille und dgl.
  • Nachweis des UBO (Ultimate Benficial Owner) 
  • und den sonst üblichen Formalia bei Gründung einer Gesellschaft.

Auch bei einer Freezone Gründung sind diverse Firmendokumente zu erstellen, hier begleiten wir Sie direkt im Austausch mit der Freezone.

Mit Ausstellen der Lizenz ist Ihre Firma offiziell und rechtlich wirksam gegründet

Für die weitere Tätigkeit sollten Sie aber nicht nur die Lizenz in Händen halten, sondern sich auch das MOA (Memorandum of Association) und Shareholder Certificate aushändigen lassen. 

Spätestens wenn Sie Ihre neue Beteiligung bei den deutschen Finanzbehörden melden, müssen Sie diese Unterlagen mit einreichen. Auch ein nach offiziellen Vorgaben erstellter Firmenstempel ist im laufenden Geschäftsverkehr zwingend erforderlich und nicht wegzudenken.

STUFE 4 - NACH DER GRÜNDUNG IST VOR DER STEUERERKLÄRUNG

Wie geht es nach der Gründung weiter? 

Sobald die Lizenz erteilt ist und der Geschäftsbetrieb aufgenommen ist steht die Registrierung bei den Steuerbehörden an.

Zum einen muss eine Registrierung zur CIT (Corporate Income Tax = Unternehmensteuer) erfolgen. 

  • Hierbei erteilt die Steuerbehörde der Company eine Steuernummer, eine sog. TRN (Tax Registration Number) 
  • und stellt ein “Certificate of Registration for Corporate Tax in the United Arab Emirates” aus. Dieses sollten Sie immer in Ihren Unterlagen haben. 

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, Freezone Companies müssen sich nicht steuerlich registrieren lassen - erst recht, weil Sie angeblich 0%-Steuern zahlen - lässt sich erst NACH Erteilung einer TRN ein Antrag auf Besteuerung zum Null-Steuersatz als Qualifying Freezone Company stellen. Hierbei müssen dann auch die Voraussetzungen einer Befreiung nachgewiesen werden.

Des Weiteren stellt sich die Frage bzgl. der Registrierung zur Umsatzsteuer (VAT – Value Added Tax). 

Die Beantragung des “Certificate of Registration for Value Added Tax in the United Arab Emirates” erfolgt ebenfalls bei den Steuerbehörden und ist in folgenden Grenzen möglich. 

  • Bei Umsätzen ab 375.000,00 AED p.a. ist eine Registrierung verpflichtend, 
  • ab 187.500,00 AED hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht zur Registrierung. 
Erwähnt sei an dieser Stelle, dass das Umsatzsteuerrecht der VAE die Möglichkeit bietet, sich von der Abgabe des VAT-Returns (Umsatzsteuervoranmeldung) befreien zu lassen, sofern man ausschließlich „Zero-Rated“ Umsätze ausführt. Also z.B. Dienstleistungen aus den VAE nur gegenüber Auftraggebern aus Deutschland erbringt. 

❗ Wichtig zu wissen ist hier jedoch, dass es zunächst der Registrierung zur Umsatzsteuer bedarf und erst dann eine Befreiung beantragt werden kann. Ein Vorsteuererstattung ist dann aber ausgeschlossen.

Laufende Buchhaltung vorausgesetzt

Zusätzlich sollte man sich mit der Situation vertraut machen, dass eine buchhalterische Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle unumgänglich ist oder sehr bald sein wird. 

Die Buchhaltung stellt nicht nur die Grundlage für die Beurteilung der betriebs-wirtschaftlichen Situation des Unternehmens dar, sondern dient auch als Grundlage für die Ermittlung einer etwaigen Umsatzsteuerzahllast oder -erstattung. 

Außerdem ist die laufende Buchhaltung Voraussetzung für die Erstellung des Jahresabschlusses (Financial Statement), welcher nach einem erfolgreichen Audit meist die Voraussetzung für eine Lizenz Erneuerung in der Freezone darstellt.

Stellen Sie Ihre geplante Geschäftstätigkeit in den VAE auf ein stabiles und seriöses Fundament, damit die Markterschließung nicht mit rechtlichen und steuerlichen Umwegen einhergeht. Wir beraten Sie gerne!

Ihr Experte

Ralf Löbker

DELTAKAP International Tax Consulting
Gründungspartner, Steuerberater, LL.M. (International Tax Law), CPAA (United Arab Emirates)