internationale expansion
Firmengründung Dubai

Phase 1
Phase 1

Sie haben die Entscheidung getroffen, Ihr Unternehmen in die Emirate zu verlagern oder neu zu gründen? Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung!

Unsere Paket-Angebote

Gründung in einer VAE-Freezone – einfach, sicher und effizient.
Unsere Komplettpakete begleiten Sie von der Planung bis zur erfolgreichen Unternehmensgründung – rechtskonform, transparent und individuell auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten.

Starter 

Natürliche Person als Gesellschafter

Gebühr: AED 18.000 *

*zzgl. etwaiger VAT

  • Strukturierung: Beratung zur geeigneten Freezone, Rechtsform und Unternehmensstruktur.
  • Firmengründung: Vollständiger Registrierungsprozess, vom Antrag bis zur Lizenzerteilung. Operative Unterstützung (2 Stunden inkl.), zusätzliche Anfragen: AED 600* pro Stunde.
  • Büroräume: Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Büroräumen (physical office).
  • Steuerberatung VAE (30 Min.): Grundlagen der CIT (Unternehmensteuer) und VAT (Umsatzsteuer).

Professional  

Juristische Person als Gesellschafter

Gebühr: AED 30.000 *

*zzgl. etwaiger VAT

  • Strukturierung: Beratung zur geeigneten Freezone, Rechtsform und Unternehmensstruktur.
  • Firmengründung: Vollständiger Registrierungsprozess, vom Antrag bis zur Lizenzerteilung.
  • Büroräume: Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Büroräumen (Physical Office).
  • Steuerberatung VAE (120 Min.):
    30 Min. Grundlagen CIT
    30 Min. Grundlagen VAT
    60 Min. Internationales Steuerrecht.
  • Visa Consultancy: Unterstützung bei der Beantragung eines Visa.

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bieten Unternehmern attraktive Chancen durch ihre strategische Lage, moderne Infrastruktur, dynamische Wirtschaft und günstige steuerliche Rahmenbedingungen.

Die Wahl der passenden Unternehmensstruktur sowie die Einhaltung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen sind entscheidend für einen erfolgreichen Start. 

Von Mainland oder Freihandelszone bis hin zur Rechtsform und Compliance – eine sorgfältige Planung schafft die Grundlage für eine nachhaltige Unternehmensgründung in den VAE.

Operative Anforderungen

Festland vs. Freihandelszone 

Eine der ersten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens in den VAE ist die Wahl zwischen einer Gesellschaft auf dem Festland und einer Gesellschaft in einer Freihandelszone. Zwar können beide Unternehmensformen für die meisten Tätigkeiten zu 100 % in ausländischem Besitz sein, doch unterscheiden sie sich hinsichtlich Marktzugang, Genehmigungsverfahren, Anforderungen an die Geschäftsräume und betrieblicher Flexibilität.

Festlandgesellschaften können in der Regel Waren und Dienstleistungen in den gesamten VAE anbieten, während Freihandelszonengesellschaften in erster Linie dafür gegründet werden, Geschäfte innerhalb ihrer jeweiligen Freihandelszone sowie international zu tätigen.
Je nach Geschäftstätigkeit und geltenden Vorschriften können Freihandelszonengesellschaften unter bestimmten Bedingungen auch den Markt der VAE bedienen.

Die Wahl der geeigneten Struktur sollte sich nach Ihren Geschäftstätigkeiten, Ihrer Zielgruppe, Ihren betrieblichen Anforderungen und Ihrer langfristigen Wachstumsstrategie richten, um unnötige Umstrukturierungen und Kosten zu vermeiden.

Rechtliche Struktur des Unternehmens

Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist ebenso wichtig wie die Entscheidung zwischen einer Rechtsordnung auf dem Festland und einer in einer Freihandelszone. Zu den gängigen Optionen zählen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC), eine Freihandelszonen-Niederlassung (FZE), eine Freihandelszonen-Gesellschaft (FZCO/FZC/FZ-LLC, je nach Freihandelszone), eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens oder eine Repräsentanz.
Jede Rechtsform unterscheidet sich hinsichtlich Rechtspersönlichkeit, Eigentumsverhältnissen, zulässigen Tätigkeiten, Haftung, regulatorischen Anforderungen und steuerlicher Behandlung. 

Für internationale Unternehmer und Unternehmensgruppen kann die gewählte Rechtsform auch grenzüberschreitende steuerliche Auswirkungen haben, darunter die mögliche Begründung einer Betriebsstätte, die Behandlung von Gewinnen oder zusätzliche Meldepflichten im Heimatland. 

Eine sorgfältige Planung von Anfang an trägt dazu bei, dass die Unternehmensstruktur sowohl die Geschäftstätigkeit in den VAE als auch die Einhaltung internationaler Steuervorschriften unterstützt.

Geschäftstätigkeiten und Genehmigungsvoraussetzungen

Die Wahl der richtigen Geschäftstätigkeiten ist ein grundlegender Schritt im Gründungsprozess eines Unternehmens, da ein Unternehmen in den VAE nur die in seiner Gewerbelizenz angegebenen Tätigkeiten ausüben darf. 

Die verfügbaren Lizenzkategorien – wie beispielsweise „Commercial“, „Professional“ und „Industrial“ – sowie die zulässigen Geschäftstätigkeiten variieren zwischen dem Festland und den einzelnen Freihandelszonen. Einige Tätigkeiten unterliegen einer Regulierung und erfordern zusätzliche Genehmigungen der zuständigen Behörden, bevor eine Lizenz erteilt werden kann, während andere einfacher lizenziert werden können. In bestimmten Fällen können mehrere miteinander vereinbare Tätigkeiten unter einer einzigen Lizenz zusammengefasst werden, wobei die Vorschriften je nach Rechtsgebiet unterschiedlich sind und möglicherweise nicht alle Tätigkeiten kombiniert werden können. 

Die Auswahl der geeigneten Tätigkeiten von Anfang an hilft, Lizenzbeschränkungen, Verzögerungen bei der Genehmigung, unnötige Änderungen und zukünftige betriebliche Einschränkungen zu vermeiden.

Eigentumsverhältnisse, Beteiligungen und Geschäftsführung

Die VAE bieten für die meisten Geschäftstätigkeiten sowohl auf dem Festland als auch in den Freihandelszonen eine 100-prozentige ausländische Beteiligung an, wobei bestimmte regulierte Sektoren jedoch weiterhin spezifischen Beteiligungs- oder Genehmigungsvorschriften unterliegen können. Je nach gewählter Rechtsform können die Anzahl der Gesellschafter, die Regeln zur Unternehmensführung und die Anforderungen an die Geschäftsführung variieren.

Bei der Ernennung von Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern sollten Unternehmen zudem den Ort der tatsächlichen Geschäftsführung berücksichtigen, da eine außerhalb der VAE ausgeübte Geschäftsführung und Entscheidungsfindung grenzüberschreitende steuerliche Auswirkungen in der Heimatjurisdiktion des Gesellschafters oder der Unternehmensgruppe haben kann.
Darüber hinaus erfordern einige Aktivitäten je nach den geltenden Vorschriften und dem Geschäftsmodell weiterhin einen Local Service Agent (LSA) oder andere lokale Vorkehrungen.

Die Behörden der VAE haben zudem die Compliance-Anforderungen in Bezug auf „Know Your Customer“ (KYC) und den „Ultimate Beneficial Owner“ (UBO) erheblich verschärft, wodurch Transparenz und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung von Anfang an zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Büroanforderungen und Geschäftsabläufe

Die Anforderungen an Büroräume unterscheiden sich zwischen dem Festland und den Freihandelszonen und sollten als Teil der Gesamtgeschäftsstrategie betrachtet werden und nicht lediglich als eine Formalität im Rahmen der Lizenzierung.

Unternehmen auf dem Festland benötigen in der Regel gemietete Büroräume, wobei die Größe der Büroräume oft Einfluss darauf hat, wie viele Aufenthaltsgenehmigungen erteilt werden können. Viele Freihandelszonen bieten dagegen flexible Lösungen wie Flexi-Desks, Gemeinschaftsbüros oder eigene Büroräume an, je nach Lizenzart und betrieblichen Anforderungen. 

In einigen Rechtsordnungen sind registrierte Mietverträge (z. B. Ejari in Dubai) für verschiedene administrative Zwecke erforderlich, darunter die Eröffnung von Firmenbankkonten und die Inanspruchnahme bestimmter staatlicher Dienstleistungen. 

Unternehmen sollten zudem ihr zukünftiges Wachstum einplanen und sicherstellen, dass der gewählte Standort eine Erweiterung der Büroräume, Lagerflächen oder andere betriebliche Anforderungen ermöglichen kann, ohne dass ein aufwendiger Umzug erforderlich wird.
Schließlich sollte auch der Standort berücksichtigt werden, von dem aus die Geschäftsführung und die wesentlichen Geschäftstätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden, da dies grenzüberschreitende steuerliche Auswirkungen über die VAE hinaus haben kann.

Bank- und Finanzwesen

Die Eröffnung eines Firmenkontos in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist ein wichtiger Schritt nach der Unternehmensgründung, doch die Anforderungen der Banken sind aufgrund verschärfter KYC- (Know Your Customer) und AML- (Anti-Money Laundering) Compliance-Standards zunehmend strenger geworden. 

Während einfache Strukturen mit klaren Eigentumsverhältnissen und Geschäftsaktivitäten in der Regel leichter zu bewerten sind, können Unternehmen mit komplexen Eigentumsverhältnissen, mehreren Rechtsordnungen oder mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen zusätzlichen Prüfungsanforderungen unterliegen. Banken verlangen in der Regel umfassende Unterlagen, darunter Unternehmensdokumente, Informationen zu den Gesellschaftern, Geschäftspläne, Nachweise über die Geschäftstätigkeit sowie in bestimmten Fällen Dokumente, die eine Beglaubigung durch die Behörden des Heimatlandes und der VAE erfordern. 

Die Compliance-Prüfungen enden nicht mit der Kontoeröffnung; Banken fordern regelmäßig aktualisierte Informationen und Belege an, um die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften sicherzustellen. Die Etablierung geeigneter Finanzprozesse von Beginn an trägt dazu bei, einen effizienten Bankbetrieb, eine genaue Berichterstattung und eine nachhaltige Unternehmensführung zu gewährleisten.

Aufenthaltsvisa für die VAE und Einarbeitung von Mitarbeitern

Die Beantragung von Aufenthaltsvisa für die VAE ist ein wichtiger Aspekt für Unternehmer, Gesellschafter und Mitarbeiter, da die Visabestimmungen eng mit der gewählten Unternehmensstruktur, der Art der Lizenz und der betrieblichen Organisation verknüpft sind. 

Investoren und Partner können über ihr Unternehmen in den VAE Anspruch auf Aufenthaltsvisa haben, sollten jedoch auch mögliche grenzüberschreitende steuerliche Auswirkungen berücksichtigen, darunter den Wohnsitzstatus, den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und Meldepflichten in ihrem Heimatland.

Aufenthaltsvisa für Mitarbeiter erfordern die Einhaltung der geltenden arbeits-, einwanderungs- und versicherungsrechtlichen Vorschriften, einschließlich einer gegebenenfalls vorgeschriebenen Krankenversicherung und der ILOE-Regelung (Involuntary Loss of Employment) der VAE für berechtigte Mitarbeiter.

Die Visakapazität ist ebenfalls ein wichtiger Planungsfaktor: Bei Unternehmen auf dem Festland hängt die Anzahl der verfügbaren Visa in der Regel von der Größe der Geschäftsräume ab, während Freihandelszonen je nach Lizenzpaket und Art der Einrichtung eigene Regeln und Beschränkungen anwenden. 

Visumanträge können je nach Staatsangehörigkeit, Hintergrund oder individuellen Umständen des Antragstellers zusätzlichen Sicherheits- und Konformitätsprüfungen unterzogen werden, und bestimmte Anträge erfordern möglicherweise eine eingehendere Prüfung oder werden von den zuständigen Behörden abgelehnt.

Eine frühzeitige Planung des zukünftigen Personalbedarfs hilft, betriebliche Einschränkungen bei der Expansion des Unternehmens zu vermeiden.

Einstellung von Mitarbeitern und arbeitsrechtliche Vorschriften

Die Einstellung von Mitarbeitern in den VAE erfordert die Einhaltung der geltenden Arbeits- und Einwanderungsvorschriften, die je nachdem, ob das Unternehmen auf dem Festland oder in einer Freihandelszone ansässig ist, variieren können.

Unternehmen auf dem Festland unterliegen in der Regel dem Arbeitsgesetz der VAE, während Unternehmen in Freihandelszonen in der Regel ebenfalls dem Arbeitsgesetz der VAE folgen, es sei denn, die jeweilige Freihandelszone hat spezifische Arbeitsvorschriften oder -verfahren, die gelten.

Arbeitsverträge, Arbeitserlaubnisse, Gehaltsabrechnungsprozesse und Sozialleistungen müssen gemäß den einschlägigen Anforderungen abgewickelt werden. Arbeitgeber sollten zudem Verpflichtungen wie gegebenenfalls die Anforderungen des Lohnschutzsystems (WPS) sowie die Berechnung der Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für berechtigte Mitarbeiter berücksichtigen.

Die Einrichtung konformer Personal- und Gehaltsabrechnungsprozesse von Beginn an hilft, Strafen zu vermeiden und gewährleistet einen reibungslosen Geschäftsbetrieb, während das Unternehmen wächst.

Steuer, Buchhaltung, Compliance

Körperschaftsteuer und Steuerkonformität in den VAE

Seit der Einführung der Körperschaftsteuer in den VAE sind alle Unternehmen und Rechtsträger, die im Rahmen einer Gewerbelizenz geschäftliche Tätigkeiten ausüben, verpflichtet, sich für die Körperschaftsteuer anzumelden, unabhängig davon, ob sie auf dem Festland oder in einer Freihandelszone ansässig sind. Die Registrierung ist in der Regel innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Gründung oder Niederlassung erforderlich.

Während der Standard-Körperschaftsteuersatz bei 9 % auf das steuerpflichtige Einkommen liegt, das den geltenden Schwellenwert übersteigt, können bestimmte Unternehmen in Freihandelszonen von einem Körperschaftsteuersatz von 0 % auf qualifiziertes Einkommen profitieren, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, um als „Qualifying Free Zone Person“ (QFZP) zu gelten.
Die Aufrechterhaltung des QFZP-Status erfordert die sorgfältige Einhaltung der einschlägigen Anforderungen, zu denen unter anderem Bedingungen in Bezug auf qualifizierte Tätigkeiten, Einkommen, Substanz, Verrechnungspreise und Verpflichtungen zur Finanzberichterstattung gehören können.

Alle Steuerpflichtigen müssen die Fristen für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung einhalten, die vom Geschäftsjahr des Unternehmens und den Registrierungsdaten abhängen, sowie angemessene Buchhaltungsunterlagen und Belege führen.

Eine frühzeitige Abstimmung mit Ihrem Steuerberater trägt dazu bei, dass die Anforderungen hinsichtlich Berichterstattung, Buchführung und Compliance von Anfang an ordnungsgemäß erfüllt werden.

Mehrwertsteuer und Einhaltung der Finanzvorschriften

Die Mehrwertsteuerpflicht gilt für Unternehmen in den VAE unabhängig davon, ob sie auf dem Festland oder in einer Freihandelszone ansässig sind. Unternehmen sind in der Regel verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer anzumelden, sobald ihre steuerpflichtigen Umsätze den vorgeschriebenen Schwellenwert von 375.000 AED überschreiten; eine freiwillige Anmeldung ist jedoch bereits ab 187.500 AED möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. 

Registrierte Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuererklärungen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einreichen, ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen führen, vorschriftsmäßige Steuerrechnungen ausstellen und sicherstellen, dass Vorsteuer nur dann zurückerstattet wird, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. 

Zu den häufigsten Herausforderungen im Bereich der Umsatzsteuer zählen die fehlerhafte Behandlung von Lieferungen und Leistungen, fehlende Unterlagen, verspätete Einreichungen und die unsachgemäße Vorsteuerrückerstattung. 

Eine ordnungsgemäße Buchführung und eine fristgerechte Finanzberichterstattung sind unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und unnötige Strafen zu vermeiden.

Anforderungen an die Rechnungslegung und Buchführung

Die Führung genauer und vollständiger Finanzunterlagen ist eine grundlegende Anforderung für Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und trägt zur Einhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und anderer regulatorischer Auflagen bei. 

Unternehmen sollten von Beginn an geeignete Buchhaltungsprozesse einrichten, einschließlich der regelmäßigen Erfassung von Einnahmen, Ausgaben, Transaktionen und Belegen. Je nach Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit und regulatorischen Anforderungen müssen Buchhaltungsprozesse möglicherweise monatlich oder vierteljährlich durchgeführt werden, um eine fristgerechte Berichterstattung und eine wirksame Finanzkontrolle zu gewährleisten. 

Jahresabschlüsse sind ein wichtiger Bestandteil einer guten Unternehmensführung und können in bestimmten Rechtsordnungen oder unter bestimmten Umständen vorgeschrieben sein. In einigen Freihandelszonen und bei bestimmten regulierten Tätigkeiten sind geprüfte Jahresabschlüsse erforderlich, während andere Unternehmen Jahresabschlüsse möglicherweise nur für Steuer-, Bank- oder interne Managementzwecke erstellen müssen. 

Ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen unterstützen nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern bieten auch eine zuverlässige Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und zukünftiges Wachstum.

Ausbau und Skalierung Ihres Unternehmens

Wachstum bringt oft neue Anforderungen mit sich – von der Erweiterung der Geschäftstätigkeiten und des Büroraums über den Aufbau eines Teams bis hin zur Anpassung interner Prozesse und der Einhaltung laufender Compliance-Anforderungen. Mit zunehmender Geschäftsentwicklung können zusätzliche Themen relevant werden, beispielsweise die Erweiterung der Lizenzaktivitäten, neue oder größere Büroräumlichkeiten, zusätzliche Visa-Kapazitäten, Personalstrukturen, Bankanforderungen sowie steuerliche und buchhalterische Verpflichtungen.

Eine frühzeitige Planung hilft dabei, die bestehende Unternehmensstruktur regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie weiterhin zu Ihrem Geschäftsmodell und Ihren Wachstumszielen passt. So lassen sich unnötige Kosten, komplexe Umstrukturierungen und operative Einschränkungen vermeiden – und Ihr Unternehmen bleibt in den VAE effizient, kosteneffektiv und langfristig erfolgreich aufgestellt.

HÄUFIGE FEHLER

Zu den häufigen, vermeidbaren Fehlern bei der Firmengründung in den VAE gehören:

  • die Wahl der günstigsten Lizenz anstelle der am besten geeigneten Unternehmensform
  • das Übersehen steuerlicher Verpflichtungen
  • eine unzureichende Buchführung
  • der Versuch, die Buchhaltung ohne professionelle Unterstützung zu führen
  • die Wahl falscher Geschäftstätigkeiten.

Eine fehlende langfristige Planung kann dazu führen, dass Unternehmen inaktiv werden und später vor komplexen und kostspieligen Liquidationsprozessen stehen. 

Angesichts der zunehmenden steuerlichen und regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Bereich der Körperschaftsteuer, sind eine frühzeitige Planung und professionelle Begleitung entscheidend für einen nachhaltigen Geschäftsbetrieb.

Ihr Ansprechpartner

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Dr. Anna Uzarowska

DELTAKAP Middle East Consultants
Head of Corporate Development, Marketing & Sales